Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen ehrenamtlich aktiv ist, soll in Zukunft höhere steuerfreie Vergütungen erhalten.
Das Ehrenamt soll steuerlich besser berücksichtigt werden Demnach sollen im Jahressteuergesetz Verbesserungen des Gemeinnützigkeitsrechts eingearbeitet werden. Ziel der konkreten Maßnahmen, an deren Entwicklung Niedersachsen intensiv mitgewirkt hat, ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen. „Ich freue mich sehr über die Einigung“, erklärte Jens Nacke in einer Pressemitteilung und dankte dabei ausdrücklich dem niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers. „Auch das Ammerland lebt vom ehrenamtlichen Engagement der vielen tausend Männer und Frauen, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen für unseren Landkreis einsetzen“, stellt Jens Nacke fest. "Mit den neuen verbesserten Pauschalen können wir ein kleines Zeichen setzen und das Ehrenamt würdigen". Konkret haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am Donnerstag unter anderem auf die Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale für ehrenamtlich Tätige um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich verständigt. Daneben soll die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Wer zum Beispiel in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung geltend machen dürfen. Die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.