Jens Nacke

Millionen für Ammerländer Schulen

Digitalpakt startet

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Jens Nacke mitteilt, können die Schulträger im Ammerland ab sofort Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen. Landesweit stehen den Schulen in Niedersachsen für die Verbesserung ihrer IT-Bildungsinfrastruktur rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, 6,758 Millionen davon gehen in das Ammerland, vorausgesetzt, die Mittel werden von den Schulträgern abgerufen. Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht: Bis zum Ablauf des Jahres 2023 können die Schulträger beim Kultusministerium mehrfach Anträge bis zur Er-reichung ihrer zugewiesenen Fördersumme stellen.
Summen nach Gemeinden: Apen: 460.000 Euro Bad Zwischenahn: 1,36 Mio Edewecht: 818.000 Euro Rastede: 1,3 Mio Wiefelstede: 488.000 Mio Westerstede: 1,35 Mio Für die BBS Ammerland sind 982.000 Euro vorgesehen.

„Mit dem Startschuss zum Digitalpakt machen wir die Schulen in unserer Region fit für das digitale Zeitalter. Dank der heute vorgestellten Förderrichtlinie wissen die einzelnen Schulen schon jetzt, wie viel Geld im in den kommenden Jahren zur Ver-fügung steht. „Wir machen unsere Schulen fit für das digitale Zeitalter. Verteilt werden diese Mittel über eine Förderrichtlinie. Das Antragsverfahren ist seit heute online. Schulträger der öffentlichen und privaten Schulen können ab jetzt unter https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html Mittel aus dem Digitalpakt beim Land Niedersachsen beantragen. Die Verteilung der Mittel basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schu-len erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich auf-teilen. Jens Nacke: Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maxi-malen Fördersumme stellen. Ganz wichtig ist an dieser Stelle jedoch: Ohne Antrag keine Auszahlung. Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.“